Hotel Marburger Hof
Gastaufnahmebedingungen
Sehr geehrter Gast,
wir freuen uns über Ihr Interesse an der Buchung eines Aufenthalts in unserem Hotel. Im Falle des Zustandekommens eines Gastaufnahmevertrages wird das Hotel Marburger Hof, Betreibergesellschaft Richter GmbH & Co. KG, Elisabethstrasse 12, 35037 Marburg - nachstehend „Hotel“ abgekürzt - seine ganze Kraft und Erfahrung einsetzen, um Ihren Aufenthalt so angenehm wie möglich zu gestalten. Hierzu tragen auch klare rechtliche Vereinbarungen über Ihre Rechte und Pflichten als Gast und die Rechte und Pflichten des Hotels bei, die mit Ihnen in Form der nachfolgenden Gastaufnahmebedingungen getroffen werden sollen. Diese Gastaufnahmebedingungen werden, soweit wirksam vereinbart, Inhalt des im Buchungsfall zwischen Ihnen und dem Hotel zu Stande kommenden Gastaufnahmevertrages. Bitte lesen Sie diese Gastaufnahmebedingungen daher vor Ihrer Buchung sorgfältig durch.
1. Stellung des Hotels; Geltungsbereich dieser Vertragsbedingungen
1.1. Das Hotel ist Anbieter der Unterkunftsleistungen und Betreiber der jeweiligen Internetauftritte bzw. Herausgeber entsprechender Gastgeberverzeichnisse, Kataloge, Flyer oder sonstiger Printmedien und Onlineauftritte, soweit das Hotel dort als Herausgeber/Betreiber ausdrücklich bezeichnet ist.
1.2. Die vorliegenden Geschäftsbedingungen gelten, soweit wirksam vereinbart, für Gastaufnahmeverträge, bei denen Buchungsgrundlagen die vom Hotel herausgegebenen Gastgeberverzeichnisse, Kataloge oder Unterkunftsangebote in Internetauftritten sind.
1.3. Dem Hotel bleibt es vorbehalten, ergänzende oder abweichende Vereinbarungen zu den vorliegenden Gastaufnahmebedingungen zu treffen.
2. Vertragsschluss2.1. Für alle Buchungsarten gilt:
a) Grundlage des Angebots des Hotels und der Buchung des Gastes sind die Beschreibung der Unterkunft und die ergänzenden Informationen in der Buchungsgrundlage (z.B. Klassifizierungserläuterungen), soweit diese dem Gast bei der Buchung vorliegen.
b) Weicht der Inhalt der Buchungsbestätigung vom Inhalt der Buchung ab, so liegt ein neues Angebot vor. Der Vertrag kommt auf der Grundlage dieses neuen Angebots zustande, wenn der Gast die Annahme durch ausdrückliche Erklärung, Anzahlung oder Restzahlung oder die Inanspruchnahme der Leistungen erklärt.
c) Die Person, die die Buchung vornimmt, haftet für die vertraglichen Verpflichtungen von den Reisenden, für die er die Buchung vornimmt.
d) Erfolgt die Buchung durch einen Auftraggeber, also eine Institution oder ein Unternehmen (Privatgruppe, Volkshochschule, Schulklasse, Verein, Reiseveranstalter, Incentive- oder Event-Agentur, Reisebüro) so ist dieser Auftraggeber als Kunde alleiniger Vertragspartner im Rahmen des touristischen Leistungsvertrages, soweit der Auftraggeber nach den getroffenen Vereinbarungen nicht ausdrücklich als rechtsgeschäftlicher Vertreter der späteren Teilnehmer auftritt. Den Auftraggeber trifft in diesem Fall die volle Zahlungspflicht bezüglich der vereinbarten Vergütung oder sonstiger vertraglicher Zahlungsansprüche.
e) Entsprechend den gesetzlichen Verpflichtungen wird der Gast darauf hingewiesen, dass nach den gesetzlichen Vorschriften (§ 312g Abs. 2 Satz 1 Ziff. 9 BGB) bei Gastaufnahmeverträgen, die im Fernabsatz (Briefe, Kataloge, Telefonanrufe, Telekopien, E-Mails, über Mobilfunkdienst versendete Nachrichten (SMS) sowie Rundfunk und Telemedien) abgeschlossen wurden, kein Widerrufsrecht besteht sondern lediglich die gesetzlichen Regelungen über die Nichtinanspruchnahme von Mietleistungen (§ 537 BGB) gelten (siehe hierzu auch Ziff. 6 dieser Gastaufnahmebedingungen).
f) Bei der Buchung durch Vereine, Verbände, Firmen, Behörden und Institutionen ist Vertragspartner des Gastaufnahmevertrages und Zahlungspflichtiger ausschließlich diese, nicht der einzelne Gast, soweit diese die Buchung nicht ausdrücklich als rechtsgeschäftliche Vertreter namens und in Vollmacht des Gastes vornehmen.
2.2. Für die Buchung, die mündlich, telefonisch, schriftlich, per E-Mail oder per Telefax erfolgt, gilt:
a) Mit der Buchung bietet der Gast dem Hotel den Abschluss des Gastaufnahmevertrages verbindlich an.
b) Der Vertrag kommt mit dem Zugang der Annahmeerklärung des Hotels (Buchungsbestätigung) beim Gast zustande. Sie bedarf keiner Form, so dass auch mündliche und telefonische Bestätigungen für den Gast und das Hotel rechtsverbindlich sind. Im Regelfall wird das Hotel dem Gast bei mündlich oder telefonisch erfolgten Buchungsbestätigungen zusätzlich eine schriftliche Ausfertigung der Buchungsbestätigung übermitteln. Mündliche oder telefonische Buchungen durch den Gast führen bei entsprechender verbindlicher mündlicher oder telefonischer Bestätigung durch das Hotel jedoch auch dann zum verbindlichen Vertragsabschluss, wenn dem Gast die entsprechende schriftliche zusätzliche Ausfertigung der Buchungsbestätigung nicht zugeht.
c) Unterbreitet das Hotel dem Gast auf dessen Wunsch hin ein spezielles Angebot, so liegt darin, abweichend von den vorstehenden Regelungen, ein verbindliches Vertragsangebot des Hotels an den Gast, soweit es sich hierbei nicht um eine unverbindliche Auskunft über verfügbare Unterkünfte und Preise handelt. In diesen Fällen kommt der Vertrag, ohne dass es einer entsprechenden Rückbestätigung des Hotels bedarf, zu Stande, wenn der Gast dieses Angebot innerhalb einer im Angebot gegebenenfalls genannten Frist ohne Einschränkungen, Änderungen oder Erweiterungen durch ausdrückliche Erklärung, Anzahlung, Restzahlung oder Inanspruchnahme der Unterkunft annimmt.
2.3. Bei Buchungen, die im Internet erfolgen, gilt für den Vertragsabschluss:
a) Mit Betätigung des Buttons (der Schaltfläche) „zahlungspflichtig buchen“ bietet der Gast dem Hotel den Abschluss des Gastaufnahmevertrages verbindlich an. Dem Gast wird der Eingang seiner Buchung unverzüglich auf elektronischem Weg bestätigt.
b) Die Übermittlung des Vertragsangebots durch Betätigung des Buttons „zahlungspflichtig buchen" begründet keinen Anspruch des Gastes auf das Zustandekommen eines Gastaufnahmevertrages entsprechend seiner Buchungsangaben. Das Hotel ist vielmehr frei in seiner Entscheidung, das Vertragsangebot des Gastes anzunehmen oder nicht.
c) Der Vertrag kommt durch den Zugang der Buchungsbestätigung beim Gast zu Stande.
d) Erfolgt die Buchungsbestätigung sofort nach Vornahme der Buchung des Gastes durch Betätigung des Buttons „zahlungspflichtig buchen“ durch entsprechende Darstellung der Buchungsbestätigung am Bildschirm (Buchung in Echtzeit), so kommt der Gastaufnahmevertrag mit Zugang und Darstellung dieser Buchungsbestätigung beim Gast zu Stande. In diesem Fall wird dem Gast die Möglichkeit zur Speicherung und zum Ausdruck der Buchungsbestätigung angeboten. Die Verbindlichkeit des Gastaufnahmevertrages ist jedoch nicht davon abhängig, dass der Gast diese Möglichkeiten zur Speicherung oder zum Ausdruck nutzt. Im Regelfall erhält der Gast zusätzlich eine Ausfertigung der Buchungsbestätigung per E-Mail, E-Mail-Anhang, Post oder Fax übermittelt. Der Zugang einer solchen zusätzlich übermittelten Buchungsbestätigung ist jedoch nicht Voraussetzung für die Rechtsverbindlichkeit des Gastaufnahmevertrages
2.4. Gruppenbuchungen
a) Geschlossene Gruppen im Sinne der Bestimmungen dieser Leistungsbedingungen sind:
• Eine Personenmehrheit, bei der der Vertrag über die Leistungen im Hotel mit einer Institution, einem Verein, einer Firma oder einem sonstigen rechtsfähigen Träger erfolgt. Dieser wird nachfolgend als Gruppenauftraggeber bezeichnet und „GA“ abgekürzt.
• Eine nicht rechtsfähige Personenmehrheit, die in satzungsmäßigen Bestimmungen sowie in Ausschreibungen und Angeboten als Gruppe bezeichnet ist. In diesem Fall ist Gruppenauftraggeber („GA“) die für die Gruppe handelnde Person.
• Eine Personenmehrheit, unabhängig von deren Personenzahl, Rechtsfähigkeit oder Status, für deren Buchung die Anwendung dieser Zusatzbedingungen ausdrücklich vereinbart wurde. In diesem Fall ist Gruppenauftraggeber („GA“) ebenfalls doe für die Gruppe handelnde Person.
• Gruppenverantwortliche(r) – nachfolgend „GV“ abgekürzt - sind der oder die vom Gruppenauftraggeber eingesetzte Person(en), welche im Auftrag des GA die Vertragsverhandlungen und/oder die Buchungsabwicklung mit dem Hotel vornehmen und/oder die Gruppe im Auftrag des GA als verantwortliche Leitungsperson begleiten.
b) Bei der Buchung durch einen GA gilt:
• Ausschließlich die anmeldende Person bzw. die buchende Institution und der zugehörige GA, nicht der einzelne Teilnehmer ist Vertragspartner und Zahlungspflichtiger gegenüber dem Hotel.
• Soweit diese Leistungsbedingungen Bezug nehmen auf den Begriff „Kunde“ oder „Gast“ als Vertragspartner des Hotels umfasst dies die anmeldende Person bzw. die gebuchte Institution und auch den Gruppenauftraggeber. Die Teilnehmer (nachfolgend auch „TN“) als mitgebuchte Teilnehmer bzw. als Mitglieder der Gruppe hingegen, haben lediglich die Stellung eines Begünstigten nach den Grundsätzen eines Vertrages zugunsten Dritter mit der Maßgabe, dass die Teilnehmer nicht berechtigt sind, die Erbringung der vertraglichen Leistungen, insbesondere die Reise- und Unterkunftsleistungen an sich selbst ohne Zustimmung bzw. Mitwirkung des Gruppenauftraggebers zu fordern und/oder die vertraglichen Vereinbarungen mit dem Gruppenauftraggeber abzuändern.
c) Der jeweilige Gruppenauftraggeber haftet für Schäden, die durch Teilnehmer der Gruppe verursacht werden, soweit solche Schäden zurückzuführen sind auf eine Pflichtverletzung des GA, etwa wegen Verletzung einer ihm übertragenen Aufsichtspflicht oder der Verletzung einer vertraglichen Verpflichtung zur Aufklärung und Unterrichtung von Gruppenteilnehmern über deren Obliegenheiten aus diesen Bedingungen. Des Weiteren verpflichten sich Gruppenauftraggeber im Falle des Auftretens von Beschädigungen, das Hotel bei der Aufklärung solcher Beschädigungen der Unterkunft und ihren Einrichtungen durch Gruppenteilnehmer zu unterstützen, insbesondere im Rahmen der Feststellung der Schädiger.
d) Sonderregelungen für die maximale Reduzierung der Teilnehmerzahl von Gruppenbuchungen:
• Bei Reduzierungen der Teilnehmerzahl im Rahmen von geschlossenen Gruppenbuchungen können Stornokosten in Bezug auf jeden reduzierten Teilnehmer ausgelöst werden. Es gelten insoweit die Bestimmungen zu Stornokosten der Ziffer 6.
• Eine oder mehrere Reduzierungen der Teilnehmerzahl durch den Gruppenauftraggeber sind nur zulässig, soweit hierdurch die jeweils vom Gruppenauftraggeber maximal gebuchte Teilnehmerzahl nicht um mehr als 15% unterschritten wird.
• Bei einer Reduzierung um mehr als 15%, gilt:
Der Gruppenauftraggeber bleibt berechtigt, diese maximale Gruppenbuchung mit einem um 15% reduzierten Kontingent in Anspruch zu nehmen, wobei ggf. ungenutzt bleibende Teile des reduzierten Kontingents voll zu bezahlen sind.
Wahlweise steht es dem Gruppenauftraggeber in diesem Fall frei, von der Gruppenbuchung insgesamt zurückzutreten, wodurch wiederum Stornokosten nach Maßgabe der Regelungen nachstehender Ziffer 6 entstehen können.
3. Preise und Leistungen
3.1. Die in der Buchungsgrundlage (Angebot des Hotels, Internet) angegebenen Preise sind Endpreise und schließen die gesetzliche Mehrwertsteuer und alle Nebenkosten ein, soweit bezüglich der Nebenkosten nichts Abweichendes angegeben ist. Gesondert anfallen und ausgewiesen sein können Tourismusbeitrag sowie Entgelte für verbrauchsabhängig abgerechnete Leistungen (z.B. Strom, Gas, Wasser, Kaminholz) und für Wahl- und Zusatzleistungen, die erst vor Ort gebucht oder in Anspruch genommen werden.
3.2. Die vom Hotel geschuldeten Leistungen ergeben sich ausschließlich aus dem Inhalt der Buchungsbestätigung, den Angaben zur Unterkunft und den Leistungen des Hotels in der Buchungsgrundlage sowie aus etwa ergänzend mit dem Gast ausdrücklich getroffenen Vereinbarungen.
4. Zahlung; Änderung der Rechnungsanschrift
4.1. Die Fälligkeit von Anzahlung und Restzahlung richtet sich nach der zwischen dem Gast und dem Hotel getroffenen und in der Buchungsbestätigung vermerkten Vereinbarung. Ist eine besondere Vereinbarung nicht getroffen worden, so ist der gesamte Unterkunftspreis einschließlich der Entgelte für Nebenkosten und Zusatzleistungen zum Aufenthaltsende zahlungsfällig und an das Hotel zu bezahlen.
4.2. Das Hotel kann nach Vertragsabschluss eine Anzahlung von bis zu 20 % des Gesamtpreises der Unterkunftsleistungen und gebuchter Zusatzleistungen verlangen, soweit im Einzelfall zur Höhe der Anzahlung nichts anderes vereinbart ist.
4.3. Das Hotel kann bei Aufenthalten von mehr als 1 Woche nach deren Ablauf die Vergütung für zurückliegende Aufenthaltstage sowie für Zusatzleistungen (z.B. im Unterkunftspreis nicht enthaltene Verpflegungsleistungen, Entnahmen aus der Minibar) abrechnen und zahlungsfällig stellen.
4.4. Zahlungen in Fremdwährungen sind nicht möglich. Kreditkartenzahlungen sind nur möglich, wenn dies vereinbart oder vom Hotel allgemein durch Aushang angeboten wird. Zahlungen am Aufenthaltsende sind nicht durch Überweisung möglich.
4.5. Leistet der Gast eine vereinbarte Anzahlung und/oder Restzahlung trotz einer Mahnung des Hotels mit angemessener Fristsetzung nicht oder nicht vollständig innerhalb der angegebenen Frist, obwohl das Hotel zur ordnungsgemäßen Erbringung der vertraglichen Leistungen bereit und in der Lage ist, kein gesetzliches oder vertragliches Aufrechnungs- oder Zurückbehaltungsrecht des Gastes besteht und hat der Gast den Zahlungsverzug zu vertreten, so ist das Hotel berechtigt, nach Mahnung mit Fristsetzung und nach Ablauf der Frist vom Vertrag mit dem Gast zurückzutreten und von ihm Rücktrittskosten gemäß Ziff. 6 dieser Bedingungen zu fordern.
4.6. Ein Anspruch des Gastes nach Vertragsschluss auf Änderungen hinsichtlich der Rechnungsanschrift besteht nicht. Auf Wunsch des Gastes kann eine Änderung der Rechnungsanschrift vorgenommen werden. Für diese Änderung der Rechnungsanschrift wird nach dem check-in eine Servicepauschale in Höhe von 50,00 Euro pro Änderungsvorgang erhoben.
5. An- und Abreise
5.1. Die nachfolgenden Regelungen gelten insgesamt oder bezüglich der Anreise oder Abreise nur insoweit, als zwischen dem Gast und dem Hotel keine anderweitigen Vereinbarungen im Einzelfall getroffen wurden. Einseitige Mitteilungen durch den Gast, insbesondere zu einer anderen Ankunftszeit, führen ohne ausdrückliche Bestätigung durch das Hotel jedoch nicht zu einer anderweitigen Regelung.
5.2. Gebuchte Zimmer stehen dem Gast ab 15:00 Uhr zur Verfügung. Die Anreise des Gastes hat ohne besondere Vereinbarung spätestens bis 18:00 Uhr zu erfolgen.
5.3. Für spätere Anreisen gilt:
a) Der Gast ist verpflichtet dem Hotel spätestens bis 18:00 Uhr oder zum vereinbarten Anreisezeitpunkt Mitteilung zu machen, falls er verspätet anreist oder die gebuchte Unterkunft bei mehrtägigen Aufenthalten erst an einem Folgetag beziehen will.
b) Erfolgt eine fristgerechte Mitteilung nicht, ist das Hotel berechtigt, die Unterkunft anderweitig zu belegen. Für die Zeit der Nichtbelegung gelten die Bestimmungen über den Rücktritt bzw. die Nichtanreise des Gastes in diesen Gastaufnahmebedingungen entsprechend.
c) Für Belegungszeiten, in denen der Gast aufgrund verspäteter Anreise die Unterkunft nicht in Anspruch nimmt, gelten die Bestimmungen über den Rücktritt bzw. die Nichtanreise des Gastes in diesen Gastaufnahmebedingungen entsprechend. Der Gast hat für solche Belegungszeiten keine Zahlungen an das Hotel zu leisten, wenn das Hotel vertraglich oder gesetzlich für die Gründe der späteren Ankunft bzw. der Nichtbelegung einzustehen hat.
5.4. Die Freimachung der Unterkunft des Gastes hat zum vereinbarten Zeitpunkt, ohne besondere Vereinbarung spätestens bis 12:00 Uhr des Abreisetages zu erfolgen. Bei nicht fristgemäßer Räumung der Unterkunft kann das Hotel eine entsprechende Mehrvergütung verlangen. Die Geltendmachung eines weitergehenden Schadens bleibt dem Hotel vorbehalten. Eine Verlängerung des Aufenthalts ist auf Anfrage und nach Verfügbarkeit möglich und wird bis 18 Uhr mit 50 % des Tagespreises und ab 18 Uhr mit 100 % des Tagespreises in Rechnung gestellt.
5.5. Ein Anspruch der Nutzungen der Einrichtungen des Unterkunftsbetriebs des Hotels nach 12:00 Uhr des Abreisetages besteht nur im Falle eines diesbezüglichen allgemeinen Hinweises des Hotels oder einer mit diesem im Einzelfall getroffenen Vereinbarung.
6. Rücktritt und Nichtanreise
6.1. Im Falle eines Rücktritts oder der Nichtanreise des Gastes bleibt der Anspruch des Hotels auf Bezahlung des vereinbarten Aufenthaltspreises einschließlich des Verpflegungsanteils und der Entgelte für Zusatzleistungen, bestehen. Dies gilt nicht, soweit dem Gast vom Hotel im Einzelfall ein kostenloses Rücktrittsrecht eingeräumt wurde und dem Hotel die Erklärung des Gastes über die Ausübung dieses kostenlosen Rücktrittsrechts, die keiner bestimmten Form bedarf, fristgerecht zugeht.
6.2. Das Hotel hat sich im Rahmen seines gewöhnlichen Geschäftsbetriebes, ohne Verpflichtung zu besonderen Anstrengungen und unter Berücksichtigung des besonderen Charakters der gebuchten Unterkunft (z.B. Nichtraucherzimmer, Familienzimmer) um eine anderweitige Verwendung der Unterkunft zu bemühen.
6.3. Soweit dem Hotel für den vom Gast gebuchten Zeitraum eine anderweitifge Belegung möglich ist, wird er sich auf seinen Anspruch nachg Zigg. 6.1. die Einnahmen aus einer solchen anderweitigen Belegung, soweit eine solche nicht möglich ist, ersparte Aufwendungen anrechnen lassen.
6.4. Nach den von der Rechtsprechung anerkannten Prozentsätzen für die Bemessung ersparter Aufwendungen, ist der Gast verpflichtet, unter Berücksichtigung gegebenenfalls nach Ziff. 6.3 anzurechnender Beträge an das Hotel die folgenden Beträge zu bezahlen, jeweils bezogen auf den gesamten Preis der Unterkunftsleistungen (einschließlich aller Nebenkosten), jedoch ohne Berücksichtigung von Kurbeiträgen:
• Bei Übernachtung ohne Verpflegung 90%
• Bei Übernachtung / Frühstück 80%
• Bei Halbpension 70%
• Bei Vollpension 60%
6.5. Bei Stornierungen einzelner Teilnehmer aus Gruppenbuchungen mit mehr als 10 Teilnehmern zum Zeitpunkt der ursprünglichen Buchung wird die Stornogebühr jeweils aus dem anteiligen Belegungspreis pro stornierten Teilnehmer erhoben.
6.6. Es bleibt dem Gast ausdrücklich vorbehalten, dem Hotel nachzuweisen, dass die ersparten Aufwendungen wesentlich höher sind, als die vorstehend berücksichtigten Abzüge, bzw. dass eine anderweitige Verwendung der Unterkunftsleistungen oder sonstigen Leistungen stattgefunden hat. Im Falle eines solchen Nachweises ist der Gast nur verpflichtet, den entsprechend geringeren Betrag zu bezahlen.
6.7. Dem Gast wird der Abschluss einer Reiserücktrittskostenversicherung dringend empfohlen.
6.8. Die Rücktrittserklärung ist bei allen Buchungen direkt an das Hotel zu richten und sollte im Interesse des Gastes in Textform erfolgen.
7. Pflichten des Gastes; Kündigung durch das Hotel; Mitnahme von Tieren
7.1. Der Gast ist verpflichtet, die Unterkunft und ihre Einrichtungen sowie alle Einrichtungen des Hotels nur bestimmungsgemäß, soweit vorhanden nach den Benutzungsordnungen und insgesamt pfleglich zu behandeln.
7.2. Der Gast ist verpflichtet, eine Hausordnung, die ihm bekannt gegeben wurde oder für die aufgrund entsprechender Hinweise eine zumutbare Möglichkeit der Kenntnisnahme bestand, zu beachten.
7.3. Der Gast ist verpflichtet, die Unterkunft und deren Einrichtungen beim Bezug zu überprüfen und feststellbare Mängel oder Schäden dem Hotel unverzüglich mitzuteilen.
7.4. Der Gast ist verpflichtet, dem Hotel auftretende Mängel und Störungen unverzüglich anzuzeigen und Abhilfe zu verlangen. Unterbleibt diese Mängelanzeige des Gastes schuldhaft, können Ansprüche des Gastes an das Hotel ganz oder teilweise entfallen.
7.5. Der Gast kann den Vertrag nur bei erheblichen Mängeln oder Störungen kündigen. Der Gast hat dem Hotel zuvor im Rahmen der Mängelanzeige eine angemessene Frist zur Abhilfe zu setzen, es sei denn, dass die Abhilfe unmöglich ist, vom Hotel verweigert wird oder die sofortige Kündigung durch ein besonderes, dem Hotel erkennbares Interesse des Gastes sachlich gerechtfertigt ist oder dem Gast aus solchen Gründen die Fortsetzung des Aufenthalts objektiv unzumutbar ist.
7.6. Eine Mitnahme und Unterbringung von Haustieren in der Unterkunft ist nur im Falle einer ausdrücklichen diesbezüglichen Vereinbarung zulässig, wenn das Hotel in der Ausschreibung diese Möglichkeit vorsieht. Der Gast ist im Rahmen solcher Vereinbarungen zu wahrheitsgemäßen Angaben über Art und Größe verpflichtet. Verstöße hiergegen können das Hotel zur außerordentlichen Kündigung des Gastaufnahmevertrages berechtigen.
7.7. Das Hotel kann den Gastaufnahmevertrag ohne Einhaltung einer Frist kündigen, wenn der Gast ungeachtet einer Abmahnung durch das Hotel den Betrieb des Hotels, andere Gäste bzw. die Durchführung des Aufenthalts nachhaltig stört oder wenn er sich in solchem Maß vertragswidrig verhält, dass die sofortige Aufhebung des Vertrages gerechtfertigt ist. Kündigt das Hotel, so gelten für den Zahlungsanspruch des Hotels die vorstehenden Bestimmungen über die Verpflichtung zur Bezahlung beim Rücktritt des Gastes entsprechend.
8. Haftungsbeschränkung8.1. Das Hotel haftet unbeschränkt, - soweit der Schaden aus der Verletzung einer wesentlichen Pflicht resultiert, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhapt erst ermöglicht oder deren Verletzung die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet- soweit der Schaden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit resultiert.
Im Übrigen ist die Haftung des Hotels beschränkt auf Schäden, die durch das Hotel oder dessen Erfüllungsgehilfen vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurden.
8.2. Die eventuelle Gastwirtshaftung des Hotels für eingebrachte Sachen gemäß §§ 701 ff. BGB bleibt durch diese Regelung unberührt.
8.3. Das Hotel haftet nicht für Leistungsstörungen im Zusammenhang mit Leistungen, die während des Aufenthalts für den Gast erkennbar als Fremdleistungen lediglich vermittelt werden (z.B. Ausflüge, Eintrittskarten, Karten für Beförderungsleistungen, Sportveranstaltungen, Theaterbesuche, Ausstellungen usw.). Entsprechendes gilt für Fremdleistungen, die vom Hotel bereits zusammen mit der Buchung der Unterkunft vermittelt werden, soweit diese in der Ausschreibung bzw. der Buchungsbestätigung ausdrücklich als Fremdleistungen gekennzeichnet sind.
9. Besondere Regelungen im Zusammenhang mit Pandemien (insbesondere dem Corona-Virus)
9.1. Die Parteien sind sich einig, dass die vereinbarten Leistungen durch das Hotel stets unter Einhaltung und nach Maßgabe der zum jeweiligen Reisezeitpunkt geltenden behördlichen Vorgaben und Auflagen erbracht werden.
9.2. Der Gast erklärt sich einverstanden, angemessene Nutzungsregelungen oder -beschränkungen des Hotels bei der Inanspruchnahme von Leistungen zu beachten und im Falle von auftretenden typischen Krankheitssymptomen das Hotel unverzüglich zu verständigen.
9.3. Durch die vorstehenden Regelungen bleiben etwaige Gewährleistungsrechte des Gastes, insbesondere aus § 536 BGB, unberührt.
10. Alternative Streitbeilegung; Rechtswahl und Gerichtsstand
10.1. Das Hotel weist im Hinblick auf das Gesetz über Verbraucherstreitbeilegung darauf hin, dass das Hotel derzeit nicht an einer freiwilligen Verbraucherstreitbeilegung teilnimmt. Sofern und soweit eine Verbraucherstreitbeilegung zukünftig für das Hotel verpflichtend würde, wird der dementsprechend betroffene Verbraucher hierüber in geeigneter Form informiert.
10.2. Auf das Vertragsverhältnis zwischen dem Hotel und dem Gast findet ausschließlich deutsches Recht Anwendung. Entsprechendes gilt für das sonstige Rechtsverhältnis.
10.3. Der Gast kann das Hotel nur an dessen Sitz verklagen.
10.4. Für Klagen des Hotels gegen den Gast ist dessen Wohnsitz maßgebend. Für Klagen gegen Gäste, die Kaufleute, juristische Personen des öffentlichen oder privaten Rechts oder Personen sind, die ihren Wohn-/Geschäftssitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort im Ausland haben, oder deren Wohn-/Geschäftssitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist, wird als Gerichtsstand der Sitz des Hotels vereinbart.
10.5. Die vorstehenden Bestimmungen gelten nicht, wenn und insoweit auf den Vertrag anwendbare, nicht abdingbare Bestimmungen der Europäischen Union oder andere internationale Bestimmungen anwendbar sind.
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Urheberrechtlich geschützt: TourLaw - Noll | Hütten | Dukic Rechtsanwälte, München | Stuttgart, 2026
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Veröffentlichungsdatum: 10.02.2026Gastgeber ist:Hotel Marburger Hof, betrieben durch:Richter GmbH & Co. KGElisabethstrasse 1235037 MarburgTelefon: +49 6421 59075-0Telefax: +49 6421 59075-100E-Mail: info@marburgerhof.deInternet : www.marburgerhof.de